Allgemeine Geschäftsbedingungen (V07/2023)
Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sind ein integrierter Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der nevalux AG. Sie gelten bei jedem Auftrag und bleiben im Fall von Engineeringleistungen während der gesamten Projektdauer gültig. Änderungen oder Ergänzungen der (AGB) erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung der nevalux AG deren Wirksamkeit.
Versand
nevalux AG bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Waren in Teilsendungen auszuliefern. Der Transport erfolgt zu Lasten des Bestellers. Wir liefern in der Schweiz ab CHF 500.– franko Domizil, inkl. Verpackung. Sperrgutsendungen, Expresssendungen und vom Kunden gewünschte Teillieferungen sind von dieser Regel ausgeschlossen und werden gemäss Aufwand verrechnet. Für Baustellenlieferungen gelten die folgenden Konditionen:
Spedition pauschal: 100.–
Spedition mit Avis pauschal: CHF 120.–
Spedition Bis Termin mit Avis pauschal: CHF 180.–
Spedition Fixtermin mit Avis pauschal: CHF 200.–
Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf dessen Kosten zur Verfügung. Bei Lieferungen gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden eingegangen ist. Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers. nevalux ist bemüht, die Shop-Artikel innert Wochenfrist zu liefern. Längere Fristen werden in der Regel schriftlich mitgeteilt. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug sind in jedem Fall ausgeschlossen. Installation, Schulung und Inbetriebnahme sind in den E‑Shop-Preisen nicht enthalten.
Angebote und Preise
Angebote der nevalux AG erfolgen, insofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend, im Fall von Warenlieferungen unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Die aufgeführten Preise sind in CHF exkl. MwSt. und exkl. vorgezogener Recyclinggebühr. Alle Leuchtenpreise verstehen sich inklusive Leuchtmittel. Bei Schwankungen der Wechselkurse kann nevalux die Preise entsprechend anpassen. Sämtliche Preise können jederzeit ohne vorherige Anzeige geändert werden. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für die nevalux AG nur soweit verbindlich, als diese schriftlich anerkannt wurden. Veröffentlichte Produktbeschreibungen, Schemas, Bilder, Videos, sind unverbindlich. nevalux behält sich jederzeit Änderungen vor.
Leistungsdokumentation
Der Kunde erhält eine detaillierte Übersicht über die erbrachten Leistungen der in Rechnung gestellten Arbeiten. An allen Konzepten, Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behält sich die nevalux AG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie zurückzugeben.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind in der Regel 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug, zu bezahlen. Wird das Zahlungsziel überschritten ist nevalux berechtigt, nach erfolgloser Mahnung Verzugszinsen plus Spesen in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Zinssatzes wird mit 2% über dem Kontokorrent Zinssatz für Blankokredite der Zürcher Kantonalbank angesetzt. Andere Zahlungsarten sind schriftlich auf der Auftragsbestätigung erwähnt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der nevalux AG. Aufträge mit einem Netto-Warenwert von über CHF 10’000.- werden wie folgt fakturiert: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Auslieferung und 1/3 nach Projektabschluss. Unsere Engineeringleistungen werden nach effektivem Aufwand monatlich verrechnet. Bei Neukunden kann die Lieferung von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
Bestellungen
Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Besteller diese AGB. Hat der Besteller eine Bestellung aufgegeben und wurde diese durch die nevalux AG in Form einer Auftragsbestätigung offizialisiert, so können Änderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Bei Änderungen bauseits, die nach abgesetzter Bestellung vorgenommen werden und einen Einfluss auf die produzierten oder sich in Produktion befindenden Produkte haben, muss mit Mehrkosten gerechnet werden, welche zu Lasten des Kunden verrechnet werden.
Liefertermine
Wir bemühen uns, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Die Lieferfrist läuft ab dem Datum der definitiven und verbindlichen Bereinigung sämtlicher qualitativer, quantitativer und technischer Details beziehungsweise ab dem Datum der bereinigten definitiven Auftragsbestätigung. Werden später Änderungen vereinbart läuft die Lieferfrist ab dem Datum der Änderung. Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen generell oder Terminüberschreitungen durch Ereignisse die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (Force Majeure), sind ausgeschlossen.
Masse und Konstruktionsänderungen
Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig erweist.
Muster
Grundsätzlich sind individuelle Muster kostenpflichtig. Verfügbare Standardmuster werden für die Dauer von 30 Tagen zur Verfügung gestellt. Nicht retournierte Muster werden nach diesem Termin verrechnet. Die Rücknahme von Waren ist nur in einwandfreiem Zustand möglich.
Garantie
Die Garantie für die komplette Beleuchtungslösung beträgt 5 Jahre (ausgenommen Akkus: 2 Jahre und Steinel DIY Sortiment: 3 Jahre) nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Zeit auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material‑, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens der nevalux AG zurückzuführen sind. Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung oder irgendwelche andere Folgeschäden sind ausgeschlossen. Für Leuchten, an denen durch den Besteller oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen durchgeführt wurden, verwirkt jeglicher Garantieanspruch. Vor der Beanspruchung einer Garantieleistung hat der Kunde die nevalux AG sofort über den Fall zu orientieren. Für eigenmächtige Entscheidungen wird jede Haftung und Kostenfolge abgelehnt. Bei nicht nevalux Sortimentsartikeln, beschränkt sich die Garantieleistungen auf den Umfang der Garantie des jeweiligen Herstellers.
Haftung
nevalux haftet gegenüber dem Kunden ausschliesslich für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Jede Haftung für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter werden ausgeschlossen.
Reklamationen
Solche müssen innert 5 Arbeitstagen nach Wareneingang schriftlich zugestellt werden. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung wird die Ware repariert, ersetzt oder gutgeschrieben. Alle weiteren Ansprüche werden abgelehnt.
Rücksendungen
Rücksendungen richtig ausgelieferter Lagerartikel werden nur angenommen, wenn nevalux einer Rücknahme zustimmt und wenn die Ware in einwandfreiem Zustand in Originalverpackung zurückgeschickt wird. Es werden nur Sortimentsartikel akzeptiert. Artikel, die nicht ab Lager geliefert wurden oder individuell für den Kunden angefertigt wurden, können nicht zurückgenommen werden.
Erbringung von Dienstleistungen
nevalux steht für Qualität und Spitzenleistungen und eine getreue und sorgfältige Auftragserfüllung ein. Bei Bedarf ist sie berechtigt, fachkundige Dritte zur Ausführung von Leistungen beizuziehen. nevalux behält sich alle geistigen Eigentumsrechte an den erbrachten Leistungen und ausgehändigten Unterlagen vor.
Voraussetzungen
Während der Erbringung von Installationsleistungen vor Ort muss ein orts- und sachkundiger Mitarbeiter des Kunden am Ort der Intervention erreichbar sein. Der Kunde stellt eine angemessene Zutrittsmöglichkeit zu den Räumlichkeiten sicher. Kann der Techniker bei einem Einsatz vor Ort die Arbeit wegen Versäumnissen des Kunden nicht verrichten, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Uster.
Uster, 01. September 2019