Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen (V07/2023)

Anwen­dungs­be­reich
Die vorlie­genden Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB), sind ein inte­grierter Bestandteil sämt­licher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der nevalux AG. Sie gelten bei jedem Auftrag und bleiben im Fall von Engi­nee­ring­leis­tungen während der gesamten Projekt­dauer gültig. Ände­rungen oder Ergän­zungen der (AGB) erlangen einzig mit schrift­licher Bestä­tigung der nevalux AG deren Wirksamkeit.

Versand
nevalux AG bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Waren in Teil­sen­dungen auszu­liefern. Der Transport erfolgt zu Lasten des Bestellers. Wir liefern in der Schweiz ab CHF 500.– franko Domizil, inkl. Verpa­ckung. Sperr­gut­sen­dungen, Express­sen­dungen und vom Kunden gewünschte Teil­lie­fe­rungen sind von dieser Regel ausge­schlossen und werden gemäss Aufwand verrechnet. Für Baustel­len­lie­fe­rungen gelten die folgenden Konditionen:

Spedition pauschal: 100.–
Spedition mit Avis pauschal: CHF 120.–
Spedition Bis Termin mit Avis pauschal: CHF 180.–
Spedition Fixtermin mit Avis pauschal: CHF 200.–

Die Auslie­fe­rungen erfolgen eben­erdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum Ausladen notwen­digen Personen auf dessen Kosten zur Verfügung. Bei Liefe­rungen gilt die Unter­schrift eines Arbeit­nehmers des Empfängers als Bestä­tigung dafür, dass die Sendung voll­ständig und frei von sicht­baren Schäden einge­gangen ist. Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers. Die Entsorgung von Verpa­ckungs­ma­terial geht zu Lasten des Empfängers. nevalux ist bemüht, die Shop-Artikel innert Wochen­frist zu liefern. Längere Fristen werden in der Regel schriftlich mitge­teilt. Scha­dens­er­satz­an­sprüche des Kunden wegen Liefer­verzug sind in jedem Fall ausge­schlossen. Instal­lation, Schulung und Inbe­trieb­nahme sind in den E‑Shop-Preisen nicht enthalten.

Angebote und Preise
Angebote der nevalux AG erfolgen, insofern ihre Gültig­keits­dauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, frei­bleibend, im Fall von Waren­lie­fe­rungen unter Vorbehalt des Zwischen­ver­kaufs. Die aufge­führten Preise sind in CHF exkl. MwSt. und exkl. vorge­zo­gener Recy­cling­gebühr. Alle Leuch­ten­preise verstehen sich inklusive Leucht­mittel. Bei Schwan­kungen der Wech­sel­kurse kann nevalux die Preise entspre­chend anpassen. Sämt­liche Preise können jederzeit ohne vorherige Anzeige geändert werden. Einkaufs­be­din­gungen des Bestellers oder Abän­de­rungen dieser Verkaufs- und Liefer­be­din­gungen sowie alle sons­tigen Verein­ba­rungen sind für die nevalux AG nur soweit verbindlich, als diese schriftlich aner­kannt wurden. Veröf­fent­lichte Produkt­be­schrei­bungen, Schemas, Bilder, Videos, sind unver­bindlich. nevalux behält sich jederzeit Ände­rungen vor.

Leis­tungs­do­ku­men­tation
Der Kunde erhält eine detail­lierte Über­sicht über die erbrachten Leis­tungen der in Rechnung gestellten Arbeiten. An allen Konzepten, Zeich­nungen, Entwürfen, Schalt­schemas und Kosten­vor­anschlägen behält sich die nevalux AG das Eigentums- und Urhe­ber­recht vor. Diese Unter­lagen werden dem Empfänger persönlich anver­traut und dürfen ohne schrift­liche Geneh­migung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie zurückzugeben.

Zahlungs­be­din­gungen
Rech­nungen sind in der Regel 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug, zu bezahlen. Wird das Zahlungsziel über­schritten ist nevalux berechtigt, nach erfolg­loser Mahnung Verzugs­zinsen plus Spesen in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Zins­satzes wird mit 2% über dem Konto­korrent Zinssatz für Blan­ko­kredite der Zürcher Kanto­nalbank ange­setzt. Andere Zahlungs­arten sind schriftlich auf der Auftrags­be­stä­tigung erwähnt. Bis zur voll­stän­digen Bezahlung bleibt die gelie­ferte Ware Eigentum der nevalux AG. Aufträge mit einem Netto-Warenwert von über CHF 10’000.- werden wie folgt faktu­riert: 1/3 bei Auftrags­er­teilung, 1/3 bei Auslie­ferung und 1/3 nach Projekt­ab­schluss. Unsere Engi­nee­ring­leis­tungen werden nach effek­tivem Aufwand monatlich verrechnet. Bei Neukunden kann die Lieferung von einer Voraus­zahlung abhängig gemacht werden.

Bestel­lungen
Durch Erteilung der Bestellung aner­kennt der Besteller diese AGB. Hat der Besteller eine Bestellung aufge­geben und wurde diese durch die nevalux AG in Form einer Auftrags­be­stä­tigung offi­zia­li­siert, so können Ände­rungen oder Annul­lie­rungen nur noch in beid­sei­tigem Einver­ständnis erfolgen. Bei Ände­rungen bauseits, die nach abge­setzter Bestellung vorge­nommen werden und einen Einfluss auf die produ­zierten oder sich in Produktion befin­denden Produkte haben, muss mit Mehr­kosten gerechnet werden, welche zu Lasten des Kunden verrechnet werden.

Liefer­termine
Wir bemühen uns, verein­barte Liefer­termine einzu­halten. Die Liefer­frist läuft ab dem Datum der defi­ni­tiven und verbind­lichen Berei­nigung sämt­licher quali­ta­tiver, quan­ti­ta­tiver und tech­ni­scher Details bezie­hungs­weise ab dem Datum der berei­nigten defi­ni­tiven Auftrags­be­stä­tigung. Werden später Ände­rungen vereinbart läuft die Liefer­frist ab dem Datum der Änderung. Die Liefer­fristen werden nach bestem Vermögen einge­halten. Ersatz­an­sprüche wegen Termin­über­schrei­tungen generell oder Termin­über­schrei­tungen durch Ereig­nisse die auf höhere Gewalt zurück­zu­führen sind (Force Majeure), sind ausgeschlossen.

Masse und Konstruktionsänderungen
Von Abbil­dungen, Gewichten, Mass­ta­bellen oder sons­tigen derar­tigen Angaben kann abge­wichen werden, sofern sich dies als zweck­mässig erweist.

Muster
Grund­sätzlich sind indi­vi­duelle Muster kosten­pflichtig. Verfügbare Stan­dard­muster werden für die Dauer von 30 Tagen zur Verfügung gestellt. Nicht retour­nierte Muster werden nach diesem Termin verrechnet. Die Rück­nahme von Waren ist nur in einwand­freiem Zustand möglich.

Garantie
Die Garantie für die komplette Beleuch­tungs­lösung beträgt 5 Jahre (ausge­nommen Akkus: 2 Jahre und Steinel DIY Sortiment: 3 Jahre) nach erfolgter Ablie­ferung und beschränkt sich während dieser Zeit auf auftre­tende Mängel, die nach­weisbar auf Material‑, Ausfüh­rungs- oder Konstruk­ti­ons­fehler seitens der nevalux AG zurück­zu­führen sind. Jede weitere Garantie oder Scha­den­er­satz­leistung oder irgend­welche andere Folge­schäden sind ausge­schlossen. Für Leuchten, an denen durch den Besteller oder durch Dritte Ände­rungen oder Repa­ra­turen durch­ge­führt wurden, verwirkt jeglicher Garan­tie­an­spruch. Vor der Bean­spru­chung einer Garan­tie­leistung hat der Kunde die nevalux AG sofort über den Fall zu orien­tieren. Für eigen­mächtige Entschei­dungen wird jede Haftung und Kosten­folge abge­lehnt. Bei nicht nevalux Sorti­ments­ar­tikeln, beschränkt sich die Garan­tie­leis­tungen auf den Umfang der Garantie des jewei­ligen Herstellers.

Haftung
nevalux haftet gegenüber dem Kunden ausschliesslich für grob­fahr­lässig oder absichtlich verur­sachte Schäden. Jede Haftung für indi­rekte und Folge­schäden, wie entgan­genen Gewinn, nicht reali­sierte Einspa­rungen, Ansprüche Dritter werden ausgeschlossen.

Rekla­ma­tionen
Solche müssen innert 5 Arbeits­tagen nach Waren­eingang schriftlich zuge­stellt werden. Bei nach­weisbar fehler­hafter Lieferung wird die Ware repa­riert, ersetzt oder gutge­schrieben. Alle weiteren Ansprüche werden abgelehnt.

Rück­sen­dungen
Rück­sen­dungen richtig ausge­lie­ferter Lager­ar­tikel werden nur ange­nommen, wenn nevalux einer Rück­nahme zustimmt und wenn die Ware in einwand­freiem Zustand in Origi­nal­ver­pa­ckung zurück­ge­schickt wird. Es werden nur Sorti­ments­ar­tikel akzep­tiert. Artikel, die nicht ab Lager geliefert wurden oder indi­vi­duell für den Kunden ange­fertigt wurden, können nicht zurück­ge­nommen werden.

Erbringung von Dienstleistungen
nevalux steht für Qualität und Spit­zen­leis­tungen und eine getreue und sorg­fältige Auftrags­er­füllung ein. Bei Bedarf ist sie berechtigt, fach­kundige Dritte zur Ausführung von Leis­tungen beizu­ziehen. nevalux behält sich alle geis­tigen Eigen­tums­rechte an den erbrachten Leis­tungen und ausge­hän­digten Unter­lagen vor.

Voraus­set­zungen
Während der Erbringung von Instal­la­ti­ons­leis­tungen vor Ort muss ein orts- und sach­kun­diger Mitar­beiter des Kunden am Ort der Inter­vention erreichbar sein. Der Kunde stellt eine ange­messene Zutritts­mög­lichkeit zu den Räum­lich­keiten sicher. Kann der Tech­niker bei einem Einsatz vor Ort die Arbeit wegen Versäum­nissen des Kunden nicht verrichten, gehen die Mehr­kosten zu Lasten des Kunden.

Gerichts­stand und anwend­bares Recht
Es gilt schwei­ze­ri­sches Recht. Erfül­lungsort und ausschliess­licher Gerichts­stand ist Uster.

Uster, 01. September 2019